Koalitionsvertrag 2025: Digitale Bezahloption für Händler — was geplant ist
Koalitionsvertrag 2025: Händler sollen neben Bargeld eine digitale Zahloption anbieten müssen. Was geplant ist — und was Händler jetzt wissen sollten.
Derzeit gilt: Händler müssen in Deutschland keine Kartenzahlung anbieten — es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu (→ Kartenzahlung-Pflicht: Was das Gesetz sagt). Das soll sich mit der neuen Bundesregierung ändern. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahloption angeboten werden muss. Wann und wie genau — das ist noch offen.
Was im Koalitionsvertrag steht
Auf Seite 49 des Koalitionsvertrags 2025 (CDU/CSU/SPD) heißt es sinngemäß:
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass bei Geschäften des Alltags jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bezahlt. Für eine solche echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr soll künftig grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahloption schrittweise angeboten werden.
Das ist kein Abschied vom Bargeld — im Gegenteil. Die Formulierung schreibt beides vor: Bargeld bleibt, und zusätzlich kommt eine digitale Option. Das Modell “nur Karte” oder “nur bar” wäre nach dieser Logik beides nicht mehr erlaubt.
Die “Paketlösung”: Vier Maßnahmen zusammen
Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi (BMF) hat die vier Vorhaben öffentlich als zusammengehöriges Paket beschrieben:
| Maßnahme | Koalitionsvertrag-Seite | Status |
|---|---|---|
| Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie | S. 47 | Geplant |
| Abschaffung der Bonpflicht (Belegausgabepflicht) | S. 60 | Geplant |
| Einführung der digitalen Bezahloption | S. 49 | In Entwicklung |
| Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 | S. 60 | Geplant |
Besonders für Gastronomiebetriebe ist das Paket relevant: günstigere MwSt auf Essen, weniger Bon-Bürokratie, aber gleichzeitig mehr Anforderungen an die Kasse (Registrierkassenpflicht, digitale Bezahloption).
Stand der Umsetzung: September 2025
Eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion (Bundestag-Drucksache 21/1573) hat im September 2025 konkrete Antworten der Bundesregierung erzwungen — und die waren ehrlich knapp:
Kein Zeitplan, keine konkreten Gesetzesentwürfe. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (Drucksache 21/1816, 24.09.2025):
Derzeit werden regierungsintern Vorschläge zur Umsetzung der o.g. Maßgabe des Koalitionsvertrages entwickelt. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen und gleichzeitig in der Umsetzung ressourcenschonend und bürokratiearm vorzugehen.
Auf die Frage nach Ausnahmen für Kleinbetriebe und technischen Mindestanforderungen: ebenfalls noch offen.
Was “mindestens eine digitale Zahloption” konkret bedeuten kann
Der Koalitionsvertrag definiert nicht, welche konkreten Zahlungsmittel als “digital” gelten. Mögliche Erfüllungsoptionen, die in der politischen Diskussion kursieren:
- Girocard (klassische EC-Karte) — der wahrscheinlichste Minimalstandard
- Kontaktlose Kartenzahlung (Visa, Mastercard Debit/Credit)
- Mobile Payment (Apple Pay, Google Pay)
- Wero (europäische Alternative zu PayPal, im Aufbau)
- Digitaler Euro — im Koalitionsvertrag separat erwähnt, soll für Verbraucher kostenfrei sein
Für Händler relevant: Wer bereits ein handelsübliches Kartenterminal mit Girocard-Akzeptanz betreibt, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der sicheren Seite — ohne dass heute schon ein Gesetz vorliegt.
Registrierkassenpflicht 2027: Konkreterer Teil des Pakets
Die Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 ist das am weitesten konkretisierte Element des Pakets. Betriebe, die noch keine elektronische Kasse mit TSE verwenden, müssen bis dahin nachrüsten.
Was das für dich bedeutet:
- Wer eine offene Ladenkasse (reines Bargeld ohne Software) führt, muss 2027 auf ein elektronisches System umstellen
- Wer bereits ein zertifiziertes System mit TSE nutzt, ist im Wesentlichen vorbereitet
- Kassen ohne TSE sind seit Oktober 2020 bereits nicht mehr legal — die Registrierkassenpflicht schließt die verbleibende Lücke (Betriebe die noch gar kein System hatten)
Die Bundesregierung sieht das positiv als Beitrag gegen Steuerhinterziehung: elektronische Systeme machen Manipulationen durch kryptografische Sicherung wesentlich schwerer.
Bonpflicht-Abschaffung: Entlastung für Händler
Auf der Entlastungsseite steht die geplante Abschaffung der Belegausgabepflicht. Seit 2020 müssen Händler jedem Kunden automatisch einen Kassenbon anbieten — auch wenn er nicht gewünscht wird. Laut Statistischem Bundesamt kostet diese Vorgabe die Wirtschaft rund 145 Millionen Euro jährlich an Erfüllungsaufwand (Papier, Druckerkosten, Wartung, Personalzeit).
Fällt die Bonpflicht weg, können Betriebe auf digitale Belege (QR-Code, E-Mail) umstellen oder den Bon nur noch auf Wunsch ausgeben. Die TSE-Pflicht bleibt davon unberührt — nur die obligatorische Ausgabe des Belegs entfällt.
Datenschutz: Keine Überwachung geplant
Eine häufige Sorge: Werden digitale Zahlungen zum Instrument der Verbrauchersurveillance? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort klargestellt, dass DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz für alle digitalen Bezahloptionen gelten. Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung bleiben maßgebend. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Zahlungsverkehrsdaten ist nicht zulässig.
Was Händler jetzt tun sollten
Nichts überstürzen — aber vorbereitet sein. Eine gesetzliche Pflicht gibt es noch nicht. Wer aber ohnehin plant, sein System zu modernisieren, kann die kommende Regulierung als zusätzliches Argument verwenden:
Wer noch kein Kartenterminal hat: Der Einstieg ist heute so günstig wie nie — mobile Kartenleser ohne Monatsgebühr starten unter 30 € (→ Kartenlesegerät-Vergleich). Die Kosten für Kartenzahlung sind in den letzten Jahren stark gesunken, besonders durch Anbieter mit Flatrate-Modellen.
Wer eine Kasse ohne TSE betreibt: Die Registrierkassenpflicht 2027 ist konkreter als die digitale Bezahloption. Hier besteht tatsächlicher Handlungsbedarf bis Ende 2026.
Wer bereits ein Terminal mit Girocard betreibt: Du bist gut aufgestellt. Die wahrscheinlichste Umsetzungsoption für die “digitale Bezahloption” ist genau das, was du bereits hast.
Deutschland im europäischen Vergleich
Zum Einordnen: Laut Bundesbank-Zahlungsverhaltensstudie 2023 akzeptieren bereits 81 % aller stationären Händler in Deutschland Karten oder andere unbare Zahlungsmittel. Im Vergleich mit 17 europäischen Staaten liegt Deutschland auf Rang 12 — hinter Norwegen, Luxemburg, Dänemark und vielen anderen Ländern, in denen digitale Zahlung längst Standard ist.
Die geplante Pflicht dürfte daher vor allem die verbleibenden ~20 % betreffen, die noch komplett bargeldbasiert arbeiten — und weniger eine Belastung für die Mehrheit der Händler darstellen, die bereits digital akzeptieren.
→ Kartenzahlung-Pflicht: Aktueller Rechtsstand
→ TSE-Pflicht: Was Händler wissen müssen
→ Kassenbon-Pflicht: Was gilt heute?
→ Kartenlesegerät-Vergleich: Günstig starten
Häufige Fragen
Wann kommt die Pflicht zur digitalen Bezahloption?
Einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (September 2025) werden die Umsetzungsvorschläge regierungsintern noch entwickelt. Die Registrierkassenpflicht — ein Teil des gleichen Maßnahmenpakets — soll ab 1. Januar 2027 gelten.
Was gilt als 'digitale Bezahloption' — reicht eine Girocard?
Das ist noch nicht gesetzlich definiert. Die Formulierung im Koalitionsvertrag lautet 'mindestens eine digitale Zahloption'. Eine Girocard (EC-Karte) wäre die naheliegendste Erfüllungsoption. Ob auch Mobile Payment (Apple Pay, Google Pay) oder SEPA-Überweisungen zählen, wird die konkrete Umsetzungsgesetzgebung klären.
Gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe?
Das Koalitionsvertrag-Vorhaben sieht 'schrittweise' Einführung vor und die Bundesregierung hat signalisiert, die Umsetzung 'ressourcenschonend und bürokratiearm' zu gestalten. Ausnahmen für Kleinstbetriebe sind wahrscheinlich, aber noch nicht konkret geregelt.
Was passiert mit der Bonpflicht (Belegausgabepflicht)?
Laut Koalitionsvertrag soll die Belegausgabepflicht abgeschafft werden. Das spart Händlern laut Statistischem Bundesamt rund 145 Millionen Euro jährlich an Erfüllungsaufwand. Ein Zeitplan steht noch aus.
Muss ich als Händler jetzt schon handeln?
Nein — noch gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wer aber plant, sein Terminal zu ersetzen oder erstmals Kartenzahlung anzubieten, kann den Koalitionsvertrag als Argument nutzen: Die Frage ist nicht ob, sondern wann die Pflicht kommt. Wer bereits ein Kartenterminal betreibt, ist auf der sicheren Seite.