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Gläubiger-ID beantragen: Schritt-für-Schritt für Händler

Gläubiger-ID (Creditor Identifier) für SEPA-Lastschriften beantragen: Wer braucht sie, wo beantragt man sie und wie lange dauert es?

Von Ulf Mayer 09. September 2026 Aktualisiert 17. September 2026 6 Min. Lesezeit
Unterlagen und Taschenrechner auf dem Schreibtisch — Vorbereitung für den Antrag auf eine Gläubiger-ID

Wer Kunden per SEPA-Lastschrift zahlen lässt, braucht eine Nummer, die kaum jemand kennt, bis die Bank danach fragt: die Gläubiger-Identifikationsnummer, kurz Gläubiger-ID. Die gute Nachricht vorweg: Die Beantragung ist kostenlos, läuft komplett online und ist in wenigen Minuten erledigt. Hier steht, wie es geht und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist die Gläubiger-ID?

Die Gläubiger-ID (englisch Creditor Identifier, CI) ist eine eindeutige Kennung für alle, die per SEPA-Lastschrift Geld einziehen. Sie ist kontounabhängig — sie bleibt gleich, auch wenn Sie die Bank wechseln — und erscheint auf jedem Lastschriftmandat und in jeder Buchung auf dem Kontoauszug des Kunden.

In Deutschland vergibt die Deutsche Bundesbank die Nummer. Eine deutsche Gläubiger-ID hat immer 18 Zeichen:

TeilBeispielBedeutung
LänderkennzeichenDEDeutschland
Prüfziffern98berechnet aus dem Rest der Nummer
GeschäftsbereichskennungZZZfrei wählbar, um Geschäftsbereiche zu unterscheiden; Standard ZZZ
Nationale Kennung0999999999911 Stellen, beginnt mit 0

Die Beispielnummer DE98ZZZ09999999999 ist die offizielle Testnummer der Bundesbank — sie funktioniert für Tests, aber nicht für echte Lastschriften.

Die Geschäftsbereichskennung ist ein praktisches Detail: Ein Unternehmen mit mehreren Sparten kann statt ZZZ eigene Kürzel verwenden, zum Beispiel „ABO” und „SHP”. Die eigentliche Gläubiger-ID bleibt dieselbe, die Kennung wird bei der Prüfziffernberechnung nicht berücksichtigt.

Wer braucht eine Gläubiger-ID?

Jeder, der selbst SEPA-Lastschriften einzieht. Das betrifft typischerweise:

  • Fitnessstudios, Tanzschulen, Sportvereine für Mitgliedsbeiträge
  • Handwerksbetriebe und Dienstleister mit Wartungsverträgen oder Ratenzahlungen
  • Onlineshops und Abo-Anbieter, die Lastschrift direkt anbieten
  • Vermieter und Hausverwaltungen
  • Arztpraxen und Therapeuten mit Privatrechnungen per Lastschrift
  • Vereine für Beiträge und Spenden

Keine Gläubiger-ID brauchen Sie, wenn:

  • Sie nur Kartenzahlungen am Terminal annehmen — auch nicht für girocard.
  • Ein Zahlungsdienstleister (etwa PayPal, Mollie, Stripe oder GoCardless) die Lastschrift in eigenem Namen für Sie einzieht. Fragen Sie im Zweifel nach, einige Anbieter verlangen trotzdem Ihre eigene ID.
  • Sie Lastschriften nur bezahlen, nicht einziehen.

Wie das Lastschriftverfahren im Handel generell funktioniert, erklärt der Ratgeber Bargeldlos bezahlen. Wer die Lastschrift vor allem für Mitgliedsbeiträge braucht, findet Branchentipps unter Kartenzahlung im Fitnessstudio.

Gläubiger-ID beantragen: So geht es Schritt für Schritt

Beantragt wird ausschließlich online auf der Website der Bundesbank. Papieranträge gibt es nicht. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.

Das brauchen Sie:

  • Name bzw. Firmenname und Anschrift
  • Registernummer und Registergericht, falls Sie im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind
  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Kontaktperson

So läuft der Antrag ab:

  1. Formular aufrufen: auf bundesbank.de unter Aufgaben → Unbarer Zahlungsverkehr → SEPA → Gläubiger-Identifikationsnummer. Nutzen Sie nur die offizielle Bundesbank-Seite.
  2. Rechtsform wählen: zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, GmbH, eingetragener Verein oder Privatperson.
  3. Daten eintragen: Schreibweise genau wie im Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung. Tippfehler im Firmennamen erzeugen später Rückfragen.
  4. Antrag absenden: Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
  5. Link bestätigen: Erst mit diesem Klick wird der Antrag bearbeitet. Der Link muss innerhalb von zehn Kalendertagen bestätigt werden, sonst verfällt der Antrag.
  6. Gläubiger-ID erhalten: Die Nummer kommt per E-Mail. Speichern Sie die Mail dauerhaft und legen Sie die Nummer in Buchhaltung, Kassensystem und Vertragsvorlagen ab.

Danach:

  • Teilen Sie die Nummer Ihrer Bank mit und schließen Sie eine Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften ab. Ohne diese Vereinbarung kann Ihre Bank keine Lastschriften für Sie einreichen.
  • Nehmen Sie die Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenz in Ihre Lastschriftmandate auf.
  • Kündigen Sie Lastschriften dem Kunden vorab an (Pre-Notification), in der Regel 14 Tage vorher, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach der Bestätigung per Link vergibt die Bundesbank die Nummer üblicherweise innerhalb von ein bis drei Geschäftstagen. Offiziell nennt die Bundesbank eine Höchstdauer von zehn Kalendertagen.

Die Anträge werden nicht in Echtzeit verarbeitet. Wer abends oder am Wochenende beantragt, erhält die E-Mails entsprechend später. Planen Sie deshalb eine Woche Puffer ein, bevor die ersten Beiträge eingezogen werden sollen — etwa bei der Eröffnung eines Studios oder dem Start eines Abos.

Kommt keine E-Mail an, prüfen Sie den Spam-Ordner. Firmen-Mailfilter sortieren automatische Nachrichten der Bundesbank gelegentlich aus.

Gläubiger-ID verloren oder vergessen — was tun?

Nicht neu beantragen. Pro Gläubiger vergibt die Bundesbank nur eine Nummer. Ein zweiter Antrag wird abgelehnt.

Stattdessen in dieser Reihenfolge suchen:

  1. Alte Lastschriftmandate und Vertragsvorlagen — die ID steht auf jedem Mandat.
  2. Kontoauszüge von Kunden oder Testbuchungen — die Gläubiger-ID erscheint im Verwendungszweck jeder eingezogenen Lastschrift.
  3. Ihre Bank — sie hat die Nummer aus der Inkassovereinbarung gespeichert.
  4. Buchhaltung oder Steuerberater — die ID ist oft in der Buchhaltungssoftware hinterlegt.
  5. Bundesbank: Wenn alles nicht hilft, fordern Sie die Nummer schriftlich per Post bei der Bundesbank erneut an.

Wann Sie doch eine neue Nummer brauchen: Ändert sich nur Name, Firma oder Adresse, bleibt die Gläubiger-ID gültig — eine Meldung ist nicht nötig. Wechselt aber die Identität des Gläubigers, etwa weil ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt oder ein Betrieb verkauft wird, braucht der neue Inhaber eine eigene Nummer. Die alte muss dann schriftlich zur Löschung gemeldet werden. Bestehende Mandate müssen in diesem Fall ebenfalls übertragen oder neu eingeholt werden.

SEPA-Lastschrift ohne Gläubiger-ID: Was droht?

Kurz gesagt: Es funktioniert nicht. Banken nehmen keine SEPA-Lastschriften ohne gültige Gläubiger-ID entgegen. Die Einreichung wird technisch abgewiesen.

Problematisch wird es in diesen Fällen:

  • Falsche oder fremde Gläubiger-ID im Mandat: Der Kunde kann das Mandat anzweifeln. Bei Lastschriften ohne gültiges Mandat hat er 13 Monate Zeit, das Geld zurückzufordern. Die Rücklastschrift kostet Sie zusätzlich Bankgebühren.
  • Gläubiger-ID eines Vorbesitzers weiterverwendet: Nach Betriebsübernahme ist das ein häufiger Fehler. Die Lastschriften laufen dann formal im Namen des falschen Gläubigers.
  • Mandate ohne ID aus der Zeit vor SEPA: Alte Einzugsermächtigungen wurden 2014 automatisch in SEPA-Mandate überführt, sofern die Kunden informiert wurden. Neue Mandate brauchen immer die Gläubiger-ID.

Auch Rücklastschriften mangels Deckung sind ärgerlich — ein Grund, warum viele Betriebe Lastschrift mit anderen Zahlungswegen kombinieren. Wie sich unbare Zahlungen insgesamt rechnen, zeigt der Kostenrechner.

Häufige Fragen zur Gläubiger-ID

Kann eine Privatperson eine Gläubiger-ID beantragen? Ja. Auch Privatpersonen können eine Nummer beantragen, etwa als Vermieter einer Wohnung.

Brauchen Vereine eine eigene Gläubiger-ID? Ja, sofern der Verein Beiträge per Lastschrift einzieht. Abteilungen eines Vereins können über die Geschäftsbereichskennung unterschieden werden.

Gilt die deutsche Gläubiger-ID im Ausland? Ja, im gesamten SEPA-Raum. Sie können damit auch Lastschriften von Konten in Österreich, Frankreich oder Spanien einziehen. Unternehmen mit Sitz in Österreich beantragen ihre Nummer bei der Oesterreichischen Nationalbank.

Läuft die Gläubiger-ID ab? Nein. Sie gilt unbefristet, bis sie gelöscht wird.

Kann ich mehrere Gläubiger-IDs haben? Nein, pro Gläubiger gibt es eine Nummer. Für verschiedene Geschäftsbereiche nutzen Sie die Geschäftsbereichskennung.

→ Bargeldlos bezahlen: Alle Zahlungsarten für Händler → Geschäftskonto für Händler → Kartenzahlung im Fitnessstudio → Kassensysteme für Fitnessstudios → Alle Kassensysteme im Vergleich

Häufige Fragen

Was kostet die Gläubiger-ID?

Nichts. Die Deutsche Bundesbank vergibt die Gläubiger-Identifikationsnummer kostenlos. Angebote von Drittanbietern, die für die Beantragung Geld verlangen, sind überflüssig.

Wie lange dauert es, bis ich die Gläubiger-ID erhalte?

Nach der Bestätigung des Antrags vergibt die Bundesbank die Nummer in der Regel innerhalb von ein bis drei Geschäftstagen. Die Bundesbank nennt als Höchstdauer zehn Kalendertage. Die Nummer wird ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.

Wie ist die Gläubiger-ID aufgebaut?

Eine deutsche Gläubiger-ID hat 18 Stellen: das Länderkennzeichen DE, zwei Prüfziffern, eine dreistellige Geschäftsbereichskennung (standardmäßig ZZZ) und eine elfstellige Nummer, die mit 0 beginnt. Beispiel: DE98ZZZ09999999999.

Brauche ich eine Gläubiger-ID für Kartenzahlung?

Nein. Die Gläubiger-ID wird nur benötigt, wenn Sie selbst SEPA-Lastschriften einziehen, etwa für Mitgliedsbeiträge, Abos oder Rechnungen. Auch das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) am Kartenterminal läuft über Ihren Zahlungsdienstleister.

Ich habe meine Gläubiger-ID vergessen. Kann ich einfach neu beantragen?

Nein, ein neuer Antrag wird abgelehnt, weil pro Gläubiger nur eine Nummer vergeben wird. Schauen Sie zuerst in alte Lastschriftmandate, Kontoauszüge oder fragen Sie Ihre Bank. Hilft das nicht, können Sie bei der Bundesbank schriftlich per Post eine erneute Mitteilung anfordern.