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Zahlungsavis: Was ist das und wann brauchen Händler einen?

Zahlungsavis einfach erklärt: Wann eine Zahlungsankündigung Pflicht ist, was sie enthält und wie Händler mit offenen Posten umgehen.

Von Ulf Mayer 30. September 2026 6 Min. Lesezeit
Rechnungen und Kontoauszüge auf dem Schreibtisch — Abgleich von Zahlungen mit offenen Posten

Auf dem Geschäftskonto geht eine Überweisung über 4.812,37 € ein. Im Verwendungszweck steht nur „Rg. Sept.”. Offen sind bei diesem Kunden aber fünf Rechnungen über unterschiedliche Beträge. Welche sind jetzt bezahlt, und warum fehlen gut 90 €? Genau für diese Situation gibt es den Zahlungsavis. Er ist unscheinbar, spart aber in der Buchhaltung viel Zeit und Rückfragen.

Was ist ein Zahlungsavis?

Ein Zahlungsavis (von französisch avis, „Mitteilung”) ist eine Nachricht des Zahlers an den Zahlungsempfänger, die eine Zahlung erklärt: welche Rechnungen beglichen werden, in welcher Höhe und mit welchen Abzügen. Andere Namen sind Zahlungsanzeige, Zahlungsankündigung oder im Englischen Remittance Advice.

Der Avis ist kein Zahlungsmittel. Das Geld fließt weiterhin per Überweisung, Lastschrift oder Scheck. Der Avis liefert nur die Informationen, die im Verwendungszweck keinen Platz haben — denn der ist bei SEPA-Überweisungen auf 140 Zeichen begrenzt.

Wichtig: Ein Zahlungsavis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Er ist eine kaufmännische Gepflogenheit, die vor allem im Geschäft zwischen Unternehmen verbreitet ist. Größere Kunden und Konzerne verschicken ihn meist automatisch aus der Buchhaltungssoftware. Einzelne Lieferverträge oder Rahmenvereinbarungen können ihn aber verbindlich machen.

Im Alltag begegnet der Begriff in drei Varianten:

VarianteAbsenderZweck
Zahlungsavis im B2Bzahlender Kundeerklärt, welche Rechnungen bezahlt wurden
Gutschriftsanzeige / Bankaviseigene Bankinformiert über einen Zahlungseingang
AuszahlungsabrechnungZahlungsdienstleister, Marktplatzerklärt, was in einer Sammelauszahlung steckt

Wann ist ein Zahlungsavis sinnvoll?

Ein Avis lohnt sich immer dann, wenn der Empfänger eine Zahlung nicht eindeutig zuordnen kann. Typische Fälle:

  • Sammelzahlungen: Mehrere Rechnungen werden mit einer Überweisung bezahlt.
  • Abzüge: Der Kunde zieht Skonto, eine Gutschrift, eine Reklamation oder Bankgebühren ab.
  • Teilzahlungen: Eine Rechnung wird in Raten oder nur teilweise bezahlt.
  • Verrechnungen: Gegenseitige Forderungen werden gegeneinander aufgerechnet.
  • Abweichende Zahler: Eine Muttergesellschaft zahlt für ihre Tochter oder eine Hausverwaltung für einen Eigentümer.
  • Auslandszahlungen: Bei internationalen Überweisungen werden unterwegs Gebühren abgezogen, der eingehende Betrag weicht vom Rechnungsbetrag ab.

Als Händler sind Sie meist Empfänger: Firmenkunden, Großhändler und öffentliche Auftraggeber schicken Ihnen Avise. Wenn Sie viele B2B-Rechnungen schreiben, können Sie Kunden auch aktiv darum bitten — etwa mit einem Satz auf der Rechnung: „Bei Sammelzahlungen bitten wir um einen Zahlungsavis an buchhaltung@…”.

Als Zahler schicken Sie einen Avis, wenn Sie selbst mehrere Lieferantenrechnungen zusammen bezahlen. Das beschleunigt beim Lieferanten den Ausgleich und verhindert unnötige Mahnungen.

Was gehört in einen Zahlungsavis?

Ein guter Zahlungsavis enthält alles, was der Empfänger zum Ausbuchen braucht:

Kopfdaten

  • Name und Anschrift von Zahler und Empfänger
  • Kundennummer bzw. Lieferantennummer beim Empfänger
  • Datum des Avis und Zahlungsdatum (Ausführungstag)
  • Gesamtbetrag der Überweisung
  • Bankverbindung, von der gezahlt wird
  • Referenz, die auch im Verwendungszweck steht (z. B. Avis-Nummer)

Positionen

Rechnungsnr.RechnungsdatumRechnungsbetragAbzugGrundGezahlt
2026-081202.09.20261.190,00 €23,80 €2 % Skonto1.166,20 €
2026-083509.09.20262.380,00 €47,60 €2 % Skonto2.332,40 €
2026-085115.09.20261.428,00 €0,00 €—1.428,00 €
GS-2026-04418.09.2026−114,23 €—Gutschrift Reklamation−114,23 €
Summe4.812,37 €

Mit so einer Übersicht ist die Überweisung aus dem Einstiegsbeispiel in einer Minute ausgebucht.

Tipp für den Verwendungszweck: Auch mit Avis sollte die Überweisung selbst eine eindeutige Referenz tragen — am besten die Avis-Nummer oder bei nur einer Rechnung die Rechnungsnummer. Fehlt die Verbindung zwischen Überweisung und Avis, hilft auch der schönste Avis nicht.

Zahlungsavis vs. Zahlungsbestätigung

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt:

ZahlungsavisZahlungsbestätigung
AbsenderZahlerEmpfänger oder Bank
Zeitpunktbei oder vor der Zahlungnach Zahlungseingang
Aussage„Diese Rechnungen bezahle ich so.”„Das Geld ist angekommen.”
Beweiskraftbelegt nicht, dass Geld geflossen istbelegt den Zahlungseingang
BeispielPDF-Liste der Buchhaltung eines FirmenkundenQuittung, Eingangsbestätigung, Kontoauszug

Wichtig bei Streitfällen: Ein Zahlungsavis ist kein Zahlungsnachweis. Behauptet ein Kunde, er habe gezahlt, und legt nur einen Avis vor, zählt am Ende der tatsächliche Geldeingang. Als Nachweis für den Zahler dient der Kontoauszug oder die Ausführungsbestätigung der Bank.

Zahlungsavis digital versenden

Papieravise per Post sind weitgehend verschwunden. Heute gibt es drei gängige Wege:

1. PDF per E-Mail Der einfachste Weg für kleine und mittlere Betriebe. Die meisten Buchhaltungsprogramme erzeugen den Avis automatisch beim Zahlungslauf und schicken ihn an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Lieferanten. Richten Sie dafür am besten eine feste Adresse wie buchhaltung@ oder rechnung@ ein.

2. Lieferantenportal Große Handelsketten und Konzerne stellen Avise in eigenen Online-Portalen bereit. Lieferanten melden sich an und laden die Daten dort herunter.

3. Strukturierte Datenformate Für hohe Volumen werden Avise maschinenlesbar übertragen:

  • EDI-Nachricht REMADV (EDIFACT) — verbreitet im Handel und in der Industrie
  • camt.054 — XML-Format der Banken für Einzelbuchungen, oft genutzt, um Sammelbuchungen aufzuschlüsseln
  • Strukturierte Referenz im Verwendungszweck (RF-Creditor-Reference nach ISO 11649), mit der Zahlungen automatisch zugeordnet werden können

Und die E-Rechnung? Mit der schrittweisen E-Rechnungspflicht im B2B werden Rechnungen strukturiert ausgetauscht. Das macht auch die automatische Zuordnung von Zahlungen einfacher. Mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung für Händler.

Datenschutz und Sicherheit: Avise enthalten Bankverbindungen und Beträge. Gefälschte „Zahlungsavise” per E-Mail sind eine bekannte Masche, um Schadsoftware zu verbreiten oder Bankdaten zu ändern. Öffnen Sie Anhänge nur von bekannten Absendern und prüfen Sie Änderungen von Bankverbindungen immer telefonisch über eine bekannte Nummer.

Zahlungsavis und offene-Posten-Verwaltung

Der eigentliche Nutzen eines Avis zeigt sich in der Offene-Posten-Liste (OP-Liste). Sie enthält alle Rechnungen, die gestellt, aber noch nicht bezahlt sind. Jeder Zahlungseingang muss dort einem oder mehreren Posten zugeordnet werden.

So läuft der Abgleich mit Avis:

  1. Zahlungseingang auf dem Konto feststellen.
  2. Passenden Avis über Referenz, Betrag oder Kunde finden.
  3. Rechnungen laut Avis ausbuchen.
  4. Abzüge prüfen: Ist das Skonto berechtigt, also fristgerecht gezahlt? Ist die Gutschrift korrekt?
  5. Differenzen klären: Unberechtigte Abzüge beim Kunden nachfordern, bevor sie in Vergessenheit geraten.
  6. Restbeträge offen lassen und ggf. ins Mahnwesen übernehmen.

Ohne Avis bleibt nur Detektivarbeit: Beträge kombinieren, bis sie passen, oder beim Kunden nachfragen. Das kostet Zeit und führt im schlimmsten Fall dazu, dass bezahlte Rechnungen gemahnt werden — ein unnötiges Ärgernis für gute Kunden.

Sonderfall Kartenzahlung und Marktplätze: Wer Kartenzahlungen, Onlineshop-Zahlungen oder Marktplatz-Umsätze erhält, bekommt meist Sammelauszahlungen. Die Auszahlungsabrechnung des Anbieters übernimmt hier die Rolle des Avis: Sie listet die einzelnen Transaktionen, Rückerstattungen und Gebühren auf. Buchen Sie auch hier Umsatz und Gebühren getrennt, statt nur den Nettobetrag zu erfassen. Warum die Auszahlung überhaupt gesammelt und verzögert kommt, erklärt der Ratgeber Clearing im Zahlungsverkehr.

Praktische Tipps für eine saubere OP-Verwaltung:

  • Rechnungsnummer gut sichtbar auf die Rechnung und in einen Vorschlag für den Verwendungszweck schreiben
  • Einen GiroCode (QR-Code für Überweisungen) mit Betrag und Referenz auf die Rechnung drucken
  • Kontoauszüge automatisch in die Buchhaltungssoftware importieren
  • Wiederkehrende Beträge per Lastschrift einziehen — dann kennen Sie die Zuordnung von vornherein

Fazit

Ein Zahlungsavis ist keine Pflicht, aber ein sehr nützliches Werkzeug: Er erklärt, welche Rechnungen eine Zahlung begleicht und warum der Betrag vielleicht vom Rechnungsbetrag abweicht. Für Händler mit Geschäftskunden spart er Zeit beim Ausbuchen offener Posten und verhindert Mahnungen an Kunden, die längst gezahlt haben. Wer selbst Sammelzahlungen leistet, sollte Avise genauso verschicken — per E-Mail aus der Buchhaltungssoftware ist das heute kaum Aufwand.

→ Zahlungsziel richtig setzen → Bargeldloser Zahlungsverkehr im Überblick → Kassensystem und Buchhaltung verbinden → E-Rechnung für Händler → Alle Kassensysteme im Vergleich

Häufige Fragen

Was ist ein Zahlungsavis?

Ein Zahlungsavis ist eine Mitteilung des Zahlers an den Zahlungsempfänger, welche Rechnungen mit einer Zahlung beglichen werden, in welcher Höhe und mit welchen Abzügen. Er hilft dem Empfänger, einen Zahlungseingang den richtigen offenen Posten zuzuordnen.

Ist ein Zahlungsavis Pflicht?

Nein, gesetzlich ist ein Zahlungsavis nicht vorgeschrieben. Er ist aber im B2B üblich, vor allem wenn mehrere Rechnungen in einer Überweisung bezahlt oder Skonto und Gutschriften abgezogen werden. Große Kunden verschicken Avise oft automatisch, manche Lieferantenverträge verlangen sie.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsavis und Zahlungsbestätigung?

Der Zahlungsavis kündigt an bzw. erläutert, was bezahlt wird, und kommt vom Zahler, meist zum Zeitpunkt der Überweisung. Die Zahlungsbestätigung bestätigt, dass Geld tatsächlich eingegangen ist, und kommt vom Empfänger oder von der Bank.

Was steht in einem Zahlungsavis?

Typischerweise: Zahler und Empfänger, Zahlungsdatum und Gesamtbetrag, Bankverbindung, die bezahlten Rechnungsnummern mit Rechnungsdatum und Einzelbetrag sowie Abzüge wie Skonto, Gutschriften oder Gebühren und eine Referenz, die auch im Verwendungszweck der Überweisung steht.

Gibt es einen Zahlungsavis auch bei Kartenzahlungen?

Ja, in anderer Form. Die Auszahlungs- oder Settlement-Abrechnung eines Zahlungsdienstleisters erfüllt dieselbe Funktion: Sie zeigt, welche Transaktionen in einer Sammelauszahlung stecken und welche Gebühren abgezogen wurden.